WERTKARTENREGISTRIERUNG
Registrierung der joymobile Wertkarte. Gesetzliche Neuregelung ab 1. Jänner 2019.
Seit 1.1.2019 gilt in Österreich die gesetzliche Registrierungspflicht des §97 Abs. 1a Telekommunikationsgesetzes. Vorgeschrieben ist die Erfassung des Vor- und Nachnamens, akademischen Titels sowie Geburtsdatums: für Neukunden bei Aktivierung, für bestehende Kunden bis spätestens 31. August 2019.
Wichtig
Haben Sie eine Wertkarte vor 1. Jänner 2019 gekauft und diese nicht bis 31. August 2019 registriert, kann sie ab 1. September 2019 bis zur erfolgreichen Registrierung nicht mehr aufgeladen werden. Ein vorhandenes Restguthaben kann jedoch noch weiter genutzt werden.
Registrierung schnell und unkompliziert – so geht‘s
Online im Kontomanager.
Mit Bank-Identifikation
Für die Registrierung benötigen Sie ein Bankkonto in Österreich mit aktivem Onlinebanking sowie eine Internetverbindung.
Mit Foto-Identifikation
Mit dem Foto-Ident-Verfahren können Sie sich einfach mittels Aufnahme Ihres Lichtbildausweises (Pass, Personalausweis oder Scheckkartenführerschein) ausweisen.
Zusätzlich benötigen Sie ein Smartphone mit Kamerafunktion.
Mit Handysignatur/Bürgerkarte
Die Bürgerkarte bzw. Handysignatur ist eine kostenlose rechtsgültige, elektronische Unterschrift, die der handgeschriebenen Signatur gleichgestellt ist.